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   BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18   

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https://dejure.org/2020,44617
BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18 (https://dejure.org/2020,44617)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2020 - VIII ZR 367/18 (https://dejure.org/2020,44617)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - VIII ZR 367/18 (https://dejure.org/2020,44617)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 559 BGB, § ... 558 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, §§ 559, 559b BGB, Art. 229 § 29 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB, §§ 558 ff. BGB, § 559 Abs. 1 BGB, § 559b Abs. 1, 2 BGB, §§ 559 ff. BGB, § 558 Abs. 1 BGB, § 558 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 BGB, § 558 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, § 558 Abs. 3 BGB, § 561 BGB, § 559 Abs. 1, § 559b Abs. 1 BGB, § 559b Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer weiteren Erhöhung der Miete auf Grundlage der umlegbaren Modernisierungskosten; Zustimmung eines Mieters zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Modernisierungszuschlag nach Erhöhung der Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete; Begrenzung der Zuschlagshöhe

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Doppelte Mieterhöhung nach § 558 und § 559 BGB zulässig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit einer weiteren Erhöhung der Miete auf Grundlage der umlegbaren Modernisierungskosten; Zustimmung eines Mieters zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weitere Mieterhöhung auf Grundlage der Modernisierungskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    1 Modernisierung des Vermieters - 2 Mieterhöhungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmieterhöhung darf auf Mieterhöhung folgen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Modernisierungsmieterhöhung darf auf Mieterhöhung folgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung: Zu den verschiedenen Erhöhungen nach Modernisierungsmaßnahme (IMR 2021, 95)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2021, 297
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.06.2020 - VIII ZR 81/19

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf mehrere tatsächlich trennbare Baumaßnahmen

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    Denn dieser Gesichtspunkt betrifft nicht die Frage der Erfüllung der formellen Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB, sondern deren materielle Wirksamkeit (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 2020 - VIII ZR 81/19, WuM 2020, 493 Rn. 27; vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 41/08, VIII ZR 84/08, NJW 2009, 839 Rn. 3, 20 ff.).
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 41/08

    Nur Überwälzung "notwendiger" Kosten bei der Modernisierungsmieterhöhung!

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    Denn dieser Gesichtspunkt betrifft nicht die Frage der Erfüllung der formellen Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB, sondern deren materielle Wirksamkeit (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 2020 - VIII ZR 81/19, WuM 2020, 493 Rn. 27; vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 41/08, VIII ZR 84/08, NJW 2009, 839 Rn. 3, 20 ff.).
  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 275/07

    Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    Wählt er den letzteren Weg oder einigen sich die Mietvertragsparteien wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen auf eine - nach § 559 BGB [aF] auch einseitig durchsetzbare - Mieterhöhung und bleibt die auf diese Weise erhöhte Miete hinter der ortsüblichen Vergleichsmiete für entsprechend modernisierten Wohnraum zurück, ist es dem Vermieter unbenommen, anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer weiteren Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB zu verlangen (vgl. Senatsurteile vom 24. September 2008 - VIII ZR 275/07, NJW 2008, 3630 Rn. 15; vom 9. April 2008 - VIII ZR 287/06, NJW 2008, 2031 Rn. 11 ff.; vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/06, NJW 2007, 3122 Rn. 11 ff.; Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb.
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    Auf die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht das Berufungsurteil mit Beschluss vom 5. März 2018 (NZM 2018, 440) aufgehoben und die Sache an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 285/06

    Berücksichtigung einvernehmlicher Mieterhöhungen bei der Berechnung der

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    Wählt er den letzteren Weg oder einigen sich die Mietvertragsparteien wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen auf eine - nach § 559 BGB [aF] auch einseitig durchsetzbare - Mieterhöhung und bleibt die auf diese Weise erhöhte Miete hinter der ortsüblichen Vergleichsmiete für entsprechend modernisierten Wohnraum zurück, ist es dem Vermieter unbenommen, anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer weiteren Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB zu verlangen (vgl. Senatsurteile vom 24. September 2008 - VIII ZR 275/07, NJW 2008, 3630 Rn. 15; vom 9. April 2008 - VIII ZR 287/06, NJW 2008, 2031 Rn. 11 ff.; vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/06, NJW 2007, 3122 Rn. 11 ff.; Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb.
  • LG Berlin, 13.11.2018 - 63 S 128/18

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen: Erhöhung bis zur ortsüblichen

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    Das Berufungsgericht (LG Berlin, Urteil vom 13. November 2018 - 63 S 128/18, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 287/06

    Berechnung der Wartefrist für Mieterhöhungsverlangen bei vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    Wählt er den letzteren Weg oder einigen sich die Mietvertragsparteien wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen auf eine - nach § 559 BGB [aF] auch einseitig durchsetzbare - Mieterhöhung und bleibt die auf diese Weise erhöhte Miete hinter der ortsüblichen Vergleichsmiete für entsprechend modernisierten Wohnraum zurück, ist es dem Vermieter unbenommen, anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer weiteren Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 BGB zu verlangen (vgl. Senatsurteile vom 24. September 2008 - VIII ZR 275/07, NJW 2008, 3630 Rn. 15; vom 9. April 2008 - VIII ZR 287/06, NJW 2008, 2031 Rn. 11 ff.; vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/06, NJW 2007, 3122 Rn. 11 ff.; Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb.
  • LG Berlin, 14.06.2011 - 63 S 454/10

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung und eines zusätzlichen Modernisierungszuschlags

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    bb) Eine in der Instanzrechtsprechung und der mietrechtlichen Literatur verbreitete Meinung, der auch die Revision folgt, verneint allerdings die Zulässigkeit eines Vorgehens des Vermieters in umgekehrter Reihenfolge; danach soll dem Vermieter die Möglichkeit einer (weiteren) Erhöhung der Miete auf Grundlage der umlegbaren Modernisierungskosten (nach § 559 BGB [aF]) versperrt sein, wenn er zuvor eine Erhöhung der Miete nach § 558 BGB unter Heranziehung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den modernisierten Wohnraum durchgesetzt hat (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 289, 290; NJW-RR 1993, 399; Börstinghaus, NZM 1999, 881, 885 [jeweils zum MHG]; LG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2011 - 63 S 454/10, juris Rn. 14; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. IV 408; Fleindl, NZM 2016, 65, 72; Staudinger/V. Emmerich, aaO; BeckOGK-BGB/Schindler, Stand 1. Juli 2020 § 559 Rn. 23; BeckOK-BGB/Schüller, Stand 1. Mai 2020, § 559 Rn. 10; MünchKommBGB/Artz, aaO; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rn. 6; Erman/Dickersbach, BGB, 15. Aufl., § 559 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 30.10.1982 - 4 REMiet 6/82

    Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters in einer Mietwohnung ;

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    bb) Eine in der Instanzrechtsprechung und der mietrechtlichen Literatur verbreitete Meinung, der auch die Revision folgt, verneint allerdings die Zulässigkeit eines Vorgehens des Vermieters in umgekehrter Reihenfolge; danach soll dem Vermieter die Möglichkeit einer (weiteren) Erhöhung der Miete auf Grundlage der umlegbaren Modernisierungskosten (nach § 559 BGB [aF]) versperrt sein, wenn er zuvor eine Erhöhung der Miete nach § 558 BGB unter Heranziehung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den modernisierten Wohnraum durchgesetzt hat (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 289, 290; NJW-RR 1993, 399; Börstinghaus, NZM 1999, 881, 885 [jeweils zum MHG]; LG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2011 - 63 S 454/10, juris Rn. 14; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. IV 408; Fleindl, NZM 2016, 65, 72; Staudinger/V. Emmerich, aaO; BeckOGK-BGB/Schindler, Stand 1. Juli 2020 § 559 Rn. 23; BeckOK-BGB/Schüller, Stand 1. Mai 2020, § 559 Rn. 10; MünchKommBGB/Artz, aaO; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rn. 6; Erman/Dickersbach, BGB, 15. Aufl., § 559 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91

    Einbeziehung des Kostenaufwands für die Modernisierung einer preisfreien

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18
    bb) Eine in der Instanzrechtsprechung und der mietrechtlichen Literatur verbreitete Meinung, der auch die Revision folgt, verneint allerdings die Zulässigkeit eines Vorgehens des Vermieters in umgekehrter Reihenfolge; danach soll dem Vermieter die Möglichkeit einer (weiteren) Erhöhung der Miete auf Grundlage der umlegbaren Modernisierungskosten (nach § 559 BGB [aF]) versperrt sein, wenn er zuvor eine Erhöhung der Miete nach § 558 BGB unter Heranziehung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den modernisierten Wohnraum durchgesetzt hat (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 289, 290; NJW-RR 1993, 399; Börstinghaus, NZM 1999, 881, 885 [jeweils zum MHG]; LG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2011 - 63 S 454/10, juris Rn. 14; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. IV 408; Fleindl, NZM 2016, 65, 72; Staudinger/V. Emmerich, aaO; BeckOGK-BGB/Schindler, Stand 1. Juli 2020 § 559 Rn. 23; BeckOK-BGB/Schüller, Stand 1. Mai 2020, § 559 Rn. 10; MünchKommBGB/Artz, aaO; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rn. 6; Erman/Dickersbach, BGB, 15. Aufl., § 559 Rn. 5).
  • BGH, 11.05.2022 - VIII ZR 379/20

    Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern als betriebskostenrechtlich nicht

    Während mit § 559 BGB ein Anreiz für den Vermieter zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen geschaffen werden soll (vgl. Senatsurteile vom 17. Juni 2020 - VIII ZR 81/19, WuM 2020, 493 Rn. 44; vom 16. Dezember 2020 - VIII ZR 367/18, WuM 2021, 109 Rn. 25 unter Hinweis auf BT-Drucks.14/4553, S. 58 und 7/2011, S. 11), dienen die Vorschriften über die Umlagefähigkeit von Betriebskosten der Transparenz und Abrechnungsgerechtigkeit sowie als Anreiz für einen sparsamen Umgang mit Ressourcen durch den Mieter (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 37).
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21

    Anwendung der sog. Mietpreisbremse auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während

    Einem Mieter obliegt es im eigenen Interesse, das Mieterhöhungsverlangen sorgfältig - gegebenenfalls auch mit professioneller Hilfe - daraufhin zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Zustimmungspflicht vorliegen, und - sollte dies nicht der Fall sein - eine Zustimmung hierzu gegebenenfalls abzulehnen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - VIII ZR 367/18, WuM 2021, 109 Rn. 33).
  • BGH, 20.07.2022 - VIII ZR 337/21

    Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert keine Aufteilung der

    Denn es widerspräche der Zielsetzung des Gesetzgebers, durch die (anteilige) Umlagefähigkeit des getätigten Aufwands auf den Mieter einen Anreiz für den Vermieter zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zu schaffen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - VIII ZR 367/18, WuM 2021, 109 Rn. 25 unter Verweis auf BT-Drucks. 14/4553, S. 58 [zu § 559 BGB] und 7/2011 S. 11 [zu § 3 MHG]), wenn eine Durchsetzbarkeit eines dem Vermieter materiell-rechtlich zustehenden Ausgleichs für seine bereits erbrachte Eigenleistung durch überhöhte formelle Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung erheblich erschwert würde und der Vermieter sogar Gefahr liefe, eines inhaltlich berechtigten Mieterhöhungsanspruchs wegen überzogener formeller Anforderungen verlustig zu gehen.
  • BGH, 20.07.2022 - VIII ZR 361/21

    Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert keine Aufteilung der

    Denn es widerspräche der Zielsetzung des Gesetzgebers, durch die (anteilige) Umlagefähigkeit des getätigten Aufwands auf den Mieter einen Anreiz für den Vermieter zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zu schaffen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - VIII ZR 367/18, WuM 2021, 109 Rn. 25 unter Verweis auf BT-Drucks. 14/4553, S. 58 [zu § 559 BGB] und 7/2011 S. 11 [zu § 3 MHG]), wenn eine Durchsetzbarkeit eines dem Vermieter materiell-rechtlich zustehenden Ausgleichs für seine bereits erbrachte Eigenleistung durch überhöhte formelle Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung erheblich erschwert würde und der Vermieter sogar Gefahr liefe, eines inhaltlich berechtigten Mieterhöhungsanspruchs wegen überzogener formeller Anforderungen verlustig zu gehen.
  • BGH, 20.07.2022 - VIII ZR 339/21

    Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert keine Aufteilung der

    Denn es widerspräche der Zielsetzung des Gesetzgebers, durch die (anteilige) Umlagefähigkeit des getätigten Aufwands auf den Mieter einen Anreiz für den Vermieter zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zu schaffen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - VIII ZR 367/18, WuM 2021, 109 Rn. 25 unter Verweis auf BT-Drucks. 14/4553, S. 58 [zu § 559 BGB] und 7/2011, S. 11 [zu § 3 MHG]), wenn eine Durchsetzbarkeit eines dem Vermieter materiell-rechtlich zustehenden Ausgleichs für seine bereits erbrachte Eigenleistung durch überhöhte formelle Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung erheblich erschwert würde und der Vermieter sogar Gefahr liefe, eines inhaltlich berechtigten Mieterhöhungsanspruchs wegen überzogener formeller Anforderungen verlustig zu gehen.
  • AG Berlin-Mitte, 16.08.2022 - 5 C 5096/19

    Wann ist ein Mieterhöhungsverlangen formwirksam?

    Denn auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH, Urteil vom 16.12.2020 - VIII ZR 367/18, NZM 2021, 297 ff. ist auch weiterhin davon auszugehen, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die klagende Partei eine Modernisierungsmaßnahme im Jahre 2014 durchgeführt, diese zum 01.03.2015 aufgrund einer entsprechenden Mieterhöhung wegen Modernisierung zu einer Erhöhung der Nettokaltmiete um 73, 00 Euro geführt hat, die vermietende Partei im Jahre 2019 berechtigt, sich im Zusammenhang mit der Anpassung der Nettokaltmiete an die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß §§ 558 ff. BGB auf den modernisierten Zustand des Gebäudes inklusive vorhandener Wärmedämmung zu berufen (vgl. hierzu auch Schmidt-Futterer-Börstinghaus, Mietrecht, Vorbemerkung zu § 558 BGB Rn. 9; auch Hinz in dem zur Akte gereichten Vorabdruck eines Aufsatzes in der ZMR, dort Seite 431 unter Ziffer III. 1. a), aus deren Ausführungen sich das ebenfalls ergibt).
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